Die Freiheit der Montanforschung in Gefahr!

Anlass:

Der Bergverein zu Hüttenrode e.V. möchte sich aufgrund der weiterhin geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises Harz , sowie einer erneuten Kriminalisierung durch die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz Sachsen-Anhalt öffentlich erklären, um Positionen und Fakten zu benennen.

Fakten:

  1. Der Bergverein sieht sich durch die Allgemeinverfügung in seinem Vereinszweck zu Unrecht eingeschränkt. Die Begründung ist aus Sicht des Vereines teils falsch und die zugrundeliegenden Unterstellungen sind diffamierend, beruhen auf unrichtigen Behauptungen oder bewusst falschen Darstellungen. Der Verein sieht sich von öffentlichen Stellen unberechtigt eingeschränkt, diskriminiert und kriminalisiert, er geht dementsprechend rechtlich gegen die Verordnung vor, auch um einen Präzedenzfall gegen die ehrenamtliche Montanforschung zu verhindern.
  2. Der Bergverein steht für den Landkreis, der Unteren Naturschutzbehörde und der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz jederzeit für Gespräche bereit. Es ist aus Sicht des Vereines ein wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert, wenn Montanforschung und Naturschutz gemeinsam arbeiten. In vielen anderen Bergrevieren vom Westharz (z.B. St. Andreasberg) bis ins Erzgebirge gibt es unzählige Beispiele für die Zusammenarbeit von Montanhistorikern und Naturschützern, leider ist es hier sehr schwierig bis unmöglich. Wir sind dazu bereit vorliegende Differenzen zu überwinden, vorausgesetzt die Landesreferenzstelle kennt grundlegend das berechtigte Interesse von uns Montanhistoriker an, ebenfalls die Grubenhohlräume betreten zu dürfen.
  3. Bis dahin sind wir nicht länger bereit uns, für unser ehrenamtliches Engagement kriminalisieren zu lassen und werden alle vorliegenden Streit- und Kritikpunkte in einer öffentlich geführten Darstellung erörtern und weitere Fakten benennen. Diese dokumentierende Darstellung wird den betreffenden Stellen sowie der Öffentlichkeit inklusive anderen Bergbauvereinen ermöglichen den Streitfall auch aus einer anderen Sichtweise kennenzulernen.
  4. Wir weisen jegliche Kriminalisierung zurück. Der Bergverein wird von zahlreichen Unternehmen der Region unterstützt und ist deshalb nicht darauf angewiesen Baumaschinen oder Leitplanken zu stehlen. Derartige Unterstellung steht nun schon zum zweiten Male durch einen Mitarbeiter der Landesreferenzstelle im Raum. Durch einen Whistleblower, welcher die offensichtliche Fingierung erkannte, wussten wir bereits seit Mai 2021 von dieser Unterstellung. Hintergrund war damals der Artikel von Bernd Ohlendorf im Blankenburger Amtsblatt auf Seite 21, welcher eine „anonyme Quelle“ veranlasste ihm fingiert einen Umschlag mit Bildern zukommen zu lassen, verbunden mit der unbelegten Unterstellung, dass der Bergverein vermutlich die genannte Maschine gestohlen hat. Diese „anonyme Quelle“ können logisch nur die 3 ausgeschlossenen Mitglieder des Bergvereines sein. Diese wurden im Jahr 2014 nach schweren Sicherheitsvergehen aus dem Bergverein ausgeschlossen und ziehen seitdem als „Naturschutzverein“ ins Feld, um dem Bergverein die Grube zu entreißen. Bei der genannten fingierten Zuspielung wurden Bilder an Bernd Ohlendorf übergeben, welche eine „Party“ unter Tage zeigen sollen. Tatsächlich wurden dabei Gäste einer Bergbaubefahrung aus dem Jahr 2011, welche eine untertägige Brotzeit Ihm Rahmen einer Befahrung anlässlich einer Geburtstagsfeier zu sich nahmen. Dass Bernd Ohlendorf diese Behauptung und Information, also auch Bilder welche die Gesichter von Dritten abbilden in einen sehr großen E-Mailverteiler inkl. nichtamtlichen Personen gab zeigt wie weit es mit der Datenschutzkompetenz bestellt ist. In ganz Mitteldeutschland werden jährlich hunderte untertägige Mettenschichten mit tausenden Gästen gefeiert ohne das eine Fledermaus deshalb Schaden nimmt. Zu diesem Zeitpunkt verstieß das auch weder gegen eine Verordnung noch sonstige Gesetze. Da Bernd Ohlendorf sowieso mit diesen ehemaligen Mitgliedern (jetzt Naturschutzverein Blankenburg….) zusammenarbeitet ist diese „anonyme Quelle“ eine Falschbehauptung. Weiterhin ist es unsäglich und aus unserer Sicht Machtmissbrauch, dass eine Öffentliche Stelle mit fingierten, unbelegten Behauptungen eine Anzeige begründet. Kürzlich wurde unseres Wissens erneut eine Anzeige gegen den Verein gestellt, welche unterstellt, dass der Verein hinter einer Wettertür diese Maschine versteckt hätte. Das ist falsch, der Verein hat die im Artikel des Blankenburger Amtsblattes erwähnte Maschine nicht gestohlen. Wir fordern die vorgesetzten Stellen auf solche Falschanschuldigungen von öffentlichen Stellen zu unterbinden. Es sind letztlich Steuergelder die in Folge solcher Falschbehauptungen verschwendet werden und unschuldige Menschen kriminalisiert.
  5. Der Verein ist, anders als das Landesamt für Bergwesen und Geologie, der Meinung, dass die tagesnahen Sohlen weiter erkundet und Kontrollbefahren werden müssen. Diese Befahrungen waren vom Bergverein vorgesehen und auch Bestandteil einer beantragten Ausnahme von dem in der Verordnung angegebenen Betretungsverbot. Während das LAGB und somit die Untere Naturschutzbehörde diese Notwendigkeit 2021 nicht sah, ist aktuell eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B27 mit „Altbergbau“ ausgeschildert. Es ist zu befürchten dass mit weiteren unbelegten Unterstellungen somit weitere Arbeiten begründet werden sollen ohne dass eine geotechnische Notwendigkeit gegeben ist. In Sachsen gibt es durch das Sächsische Oberbergamt eine Reihe von sanierten Erbstollen und wiederzugänglich gemachten bzw. nach Stand der Technik verwahrten Tagesnahen Bergbau unter den Bergstätten (z.B. Schneeberg, Marienberg, Annaberg-Buchholz usw.). Alle bekannten untertägigen Anlagen sind in einer Kartenbasierten Darstellung erfasst und nähere Auskünfte zum Zustand und der potentiellen Gefahr der Anlagen können so vor Baumaßnahmen wie z.B. der Sanierung einer Bundesstraße abgefragt werden. In den oberflächennahen Stollen der Grube Braunesumpf wurden im Rahmen der Verwahrung ab 1969 bzw. später Lockermaterial (Kalkschotter, vermutlich mit der Körnung 0-16mm) eingebracht. Diese sollten entsprechend Originalunterlagen seitlichen Druck von zugemauerten Abbauen aufnehmen. Dieser Versatz ist nicht lagestabil und durch Wasserzuflüsse schon an vielen Stellen weggespült. Gleichzeitig behindert er eine fachgerechte Fahrung, welche zur Kontrolle der weitestgehend eigenstandsicheren Firste sinnvoll ist. Die Alternative – nämlich firstbündigen Vollversatz mit einem kohäsiven Baustoff – lehnen wir an allen Stellen ab, wo es nicht unbedingt notwendig ist, das betrifft insbesondere die Fahrstrecken in Verlängerung des Mühlwegstollens in Richtung Grubenfeld „Lodenbleck“. Durch das Einbringen von z.B. Beton würden dauerhaft Befahrbarkeit, Wetterwegsamkeiten und Wasserwegsamkeiten beeinflusst. Nochmal für Laien: der in den Stollen eingebrachte Kalkschotter war nie für die Stützung der Firste (Decke) vorgesehenen, an vielen Stellen war ein Resthohlraum von über 1,0 m. Nach heutigen Maßstäben würde man bei Bedarf für eine Firststützung eine firstbündige und lagestabilen Baustoff einbringen. Dass dieser aber insbesondere unter der B27 und der Bahntrasse nicht notwendig ist, zeigen die seitdem über den vorhandenen Hohlraum gefahrenen Tonnagen an LKW´s und Güterzügen, welche keinen Firstfall verursacht haben. Zumal in diesen Verkehrsbereichen teils kein Versatz liegt und niemals lag. Wenn eine Stützung der Firste notwendig sein sollte, wäre Ausbau die bessere Alternative!
  6. Der Verein hat im November 2021 nach Informationszugangsgesetz und Umweltinformationsgesetz Fragen zu den Baumaßnahmen am „Revierhausschacht“ gestellt. Die im Mai 2022 nach Mahnung übergebenen Antworten untermauern die Vermutung, dass die Verordnung einzig dem Aussperren des Bergvereines aus der Grube dient. Eine fachliche Begründung, dass die technischen Arbeiten am sog. Revierhausschacht im Winterhalbjahr 2021/22 notwendig waren, wird nicht geliefert. Wenn die fachliche Bewertung und Freigabe von der beauftragenden Stelle selbst durchgeführt wird, gibt es einen augenscheinlichen Interessenkonflikt. Während die Begründung zur Verordnung ein Betretungsverbot mit potentiellen Lärm und Erschütterungen begründet sind augenscheinlich Lärm, Erschütterung und technische Arbeiten im Winterhalbjahr durch einen Bergsicherungsbetrieb kein Problem.

„Alle sind gleich, aber manche sind gleicher“

(Zitat: Georg Orwell, Farm der Tiere)

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